Berücksichtigung des Freistaats Sachsen beim Sonderinvestitionsprogramm "Mitteldeutsche Schlösser und Gärten"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist der Freistaat Sachsen beim Sonderinvestitionsprogramm „Mitteldeutsche Schlösser und Gärten“ im Entwurf des Haushaltsplans (Einzelplan 04 Kapitel 0452 Titel 892 21) nicht berücksichtigt worden, und hat sich die sächsische Landesregierung nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Berücksichtigung sächsischer Schlösser und Gärten im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms eingesetzt?