Berücksichtigung des Erfüllungsaufwands im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Bundestagsdrucksache 18/1558) in Bezug auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, und warum wurde der Aufwand der Wirtschaft methodisch als laufender Erfüllungsaufwand eingeordnet?