Berücksichtigung der Umweltprämie als Einkommen nach dem SGB II
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Rechtsauffassung, dass „es sich bei der Umweltprämie um eine zweckbestimmte Einnahme handelt, die ausdrücklich nicht als Einkommen mit dem Hartz-IV-Einkommen verrechnet wird und dass sich das aus § 11 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a SGB II ergibt“ (Pressemitteilung vom 20. Februar 2009, Rechtsanwalt G. R.)?</span>