Berücksichtigung der spirituellen Orientierung kranker Menschen bei der Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Berücksichtigung nicht nur der konfessionellen Religionszugehörigkeit, sondern auch der spirituellen Orientierung kranker Menschen in der novellierten Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), insbesondere in § 1 Absatz 1 und 11 und § 114 Absatz 10 des Referentenentwurfs?