Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei neuen Sanktionsregelungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der neuen Sanktionsregelungen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sanktionen nicht starr ausgestaltet sein dürfen und durch kooperatives Verhalten jederzeit aufgehoben werden müssen, und welche Verhaltensänderungen erwartet die Bundesregierung durch die verschärften Sanktionen?