Berücksichtigung der Manipulierbarkeit mechatronischer Waffenschließsysteme in einer Novellierung des Waffengesetzes
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die minutenschnelle und schadensfreie Öffnung von mechatronischen Waffenschließsystemen, die Lauf und Patronenlager sichern sollen und durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zertifiziert sind, durch Aufbohren, Aufrütteln (Schwingschleifer) oder manuellem Herausziehen des Schlosses ohne den laut Presseberichten eigentlich vorgesehenen biometrisch gesicherten Schlüssel, und inwiefern will die Bundesregierung so zu umgehende Sicherungssysteme in einer Novelle des Waffengesetzes berücksichtigen?</span> <span><br /> </span>