Berücksichtigung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages für die Einschätzung der AfD als "gesichert Rechtsextrem"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtages Eingang in das Verfassungsschutzgutachten "Ergänzungsgutachten zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem" des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz gefunden hat, und wenn ja, welche, und aus welchen Gründen ist dies geschehen?