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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-29645

Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe im Einkommensteuergesetz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass infolge einer zu engen Fassung des § 10 Absatz 1 Nummer 4 EStG (Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe) die Kirchensteuer, die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf die mit gesondertem Tarif nach § 32d Absatz 1 EStG ermittelte Einkommensteuer entfällt, weiterhin nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 EStG als Sonderausgabe bei dem zu versteuernden Einkommen und nicht wie intendiert lediglich im Rahmen der Schedule &bdquo;private Kapitaleinkünfte&ldquo; berücksichtigt werden kann, und entstehen so Fallkonstellationen, in denen eine doppelte Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe nach § 32d Absatz 1 Satz 3, 4 EStG und nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 EStG möglich ist (bitte mit Begründung)?