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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-30031

Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe gemäß Einkommensteuergesetz, Aufkommen aus der Kapitalertragsteuer 2004 bis 2009

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass infolge einer zu engen Fassung des § 10 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) (vgl. Bundestagsdrucksache 17/ 2823, S. 100) die Kirchensteuer, die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf die mit gesondertem Tarif nach § 32d Absatz 1 EStG ermittelte Einkommensteuer entfällt, weiterhin nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 EStG als Sonderausgabe bei dem zu versteuernden Einkommen und nicht wie intendiert lediglich im Rahmen der Schedule private Kapitaleinkünfte berücksichtigt werden kann, womit im Ergebnis Fallkonstellationen entstehen, in denen eine doppelte Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe über § 32d Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG (Berücksichtigung beim Kirchensteuerabzugsverpflichteten) und nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 EStG über den Antrag einer gesonderten Veranlagung nach § 32d Absatz 4 EStG (spätere Berücksichtigung bei der Veranlagung ggf. unter Anrechnung der bereits einbehaltenen Kirchensteuer) möglich ist (bitte mit Begründung), und wie hat sich das Aufkommen aus der Kapitalertragsteuer in den Kassenjahren 2004 bis 2009 entwickelt (bitte differenzieren nach Bundesländern und Anzahl der Fälle)?