Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder als anrechenbares Einkommen bei der Witwenrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, den geplanten zusätzlichen Entgeltpunkt für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder als anrechenbares Einkommen bei der Witwen- bzw. Witwerrente zu berücksichtigen, und wie viele Personen mit Rentenansprüchen für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder haben heute – bei gleichzeitigem Bezug einer Witwen- bzw. Witwerrente – ein anrechenbares Einkommen, das über dem aktuellen Freibetrag von zurzeit 742,90 Euro in den alten bzw. 679,54 Euro in den neuen Bundesländern liegt?