Berücksichtigung der Herkunftsländer der Solarmodule sowie deren Klimapolitik beim Vergütungsanspruch für Solarstrom im Erneuerbare Energiengesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob es rechtlich möglich wäre, den im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) vorgeschriebenen Vergütungsanspruch für Solarstrom daran zu binden, dass die Solarmodule entweder aus Ländern der Europäischen Union kommen oder aus Nicht-EU-Ländern, in denen ebenfalls ein Vergütungsanspruch (Stichwort: Reziprozitätsprinzip) besteht, der einen wirtschaftlichen Betrieb einer Solarstromanlage ermöglicht, und hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob der Vergütungsanspruch für Module auf Länder konzentriert werden kann, die bestimmte Klimaziele verbindlich anstreben, zu denen nicht zuletzt sämtliche Länder der Europäischen Union gehören?