Berücksichtigung der Empfehlungen aus dem Gutachten der Datenethikkommission bei den Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern plant die Bundesregierung, die Empfehlungen aus dem Gutachten der Datenethikkommission – insbesondere in Bezug auf das Verbot der Auswertung von Kommunikation zwischen Individuen oder in geschlossenen Gruppen für private Anbieter in Anlehnung an das Fernmeldegeheimnis (S. 98, www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/Gutachten_DEK_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=3) – für ihre weiteren Verhandlungen rund um die E-Privacy-Verordnung in Brüssel zu berücksichtigen, und welche Schwerpunkte plant die Bundesregierung für die Verhandlungen rund um die E-Privacy-Verordnung während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020?