Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Durchführung des 9. Weltverkehrsforums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise wurden die Belange von Menschen mit Behinderungen inhaltlich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 4, 8 und 9) sowie personell durch ihre Organisationen bei der Durchführung des 9. Weltverkehrsforums (vom 18. bis 20. Mai 2016 in Leipzig) sowie den vorhergehenden Weltverkehrsforen berücksichtigt, und welche Initiativen gab es diesbezüglich vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur?