Berücksichtigung der Belange der Gründer- und Start-Ups bei den Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung die am 25. März 2019 in einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erhobenen Vorwürfe entkräften, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier habe die Belange der Gründer und Start-ups bei den Verhandlungen um die EU-Urheberrechtsreform abrupt fallen gelassen zugunsten einer Einigung mit Frankreich im Streit um die Nord-Stream-2-Gaspipeline (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/wie-peter-altmaier-start-ups-im-urheberrecht-opfert-16107784.html), und was hat den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier zu seinem Sinneswandel vom 21. auf den 22. Januar 2019 bewegt, als er die Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen fallen ließ?