Berücksichtigung der Bedürfnisse der LGBT-Gemeinschaft in den AnkER-Zentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern werden in den von der Bundesregierung geplanten zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen ("AnkER-Zentren"), die besonderen Schutzbedürfnisse von Lesben, Schwulen, Intersexuellen, Intrasexuellen und Transgendern konzeptionell berücksichtigt, und welche menschenrechtliche Belange sieht die Bundesregierung bei der Unterbringung und Betreuung dieser genannten Gruppen berührt?