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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-55836

Berücksichtigung der Bauprojekte A 39 und B 4 im Bundesverkehrswegeplan 2015

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen kann der Bau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg, welcher bereits im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 enthalten ist, bei der Aufstellung des neuen BVWP 2015 als &quot;laufendes Projekt&quot; erneut aufgenommen werden, und würde nach Auffassung der Bundesregierung die alleinige Realisierung des Planabschnitts 1 (Lüneburg-Nord, Landesstraße 216, bis östlich Lüneburg Bundesstraße 216) hinreichend verkehrlichen Nutzen entfalten, um unabhängig von den übrigen sechs Planungsabschnitten im BVWP 2015 Berücksichtigung finden zu können (bitte begründen)?<br /> <br /> Muss der vom Land Niedersachsen als Alternative zur A39 angemeldete Ausbau der B 4 mit fünf Ortsumfahrungen, angesichts der Bestimmungen der Grundkonzeption zum BVWP 2015 (insbesondere S. 61), durchgängig einen &quot;autobahnähnlichen&quot; Ausbauzustand (z. B. durchgängig 2 + 1) aufweisen, um in den &quot;Vordringlichen Bedarf plus&quot; aufgenommen werden zu können (bitte begründen), und bis wann müssen vom Land Niedersachsen die Detailplanungen (inkl. SUP, konkreter Kostenplanung etc.) zum Ausbau der B 4 übermittelt worden sein, damit dieses Vorhaben bei der Aufstellung des BVWP 2015 noch Berücksichtigung finden kann (ggf. Zeitpunkt einer bereits erfolgten Übermittlung angeben)?