Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Entwicklung der Software-Lösungen für die Online-Antragstellung von BAföG-Leistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat die Bundesregierung darauf hinwirkt, dass dem Erfordernis der Barrierefreiheit, welches sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz ergibt, bei der Entwicklung der Softwarelösungen für die Onlineantragstellung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hinreichend berücksichtigt wurde (nach § 46 Absatz 1 Satz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, bis zum 1. August 2016 eine elektronische Antragstellung auf BAföG-Leistungen zu ermöglichen), und inwiefern ist die barrierefreie Zugänglichkeit der Onlineanträge sichergestellt?