Berücksichtigung der Anrechenbarkeit synthetischer Kraftstoffe bei den EU-Verhandlungen über neue CO2-Grenzwerte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat sich die Bundesregierung bei den EU-Verhandlungen über die neuen CO2-Grenzwerte für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge nicht für die sofortige Anrechenbarkeit von synthetischen Kraftstoffen eingesetzt, obwohl sie die Ansicht vertritt, dass diese "perspektivisch einen Beitrag zu den Treibhausgasminderungszielen leisten" können, und welche Auswirkungen hat die Entscheidung, erst im Jahr 2023 über die Anrechenbarkeit synthetischer Kraftstoffe verhandeln und ggf. entscheiden zu wollen, auf die Bereitschaft von Unternehmen, in Forschung und Entwicklung synthetischer Kraftstoffe zu investieren (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 154 auf Bundestagsdrucksache 19/6321; bitte mit Begründung)?