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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-278086

Berücksichtigung der Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte bei der Berechnung des Coronainzidenzwerts

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass zwar die Zahl der gemeldeten Corona-Infektionen der Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte vom Robert Koch-Institut bei der Berechnung des Inzidenzwertes herangezogen wird (DIE RHEINPFALZ vom 6. Mai 2021 &quot;Post nach Berlin und Karlsruhe&quot;), diese Angehörigen jedoch nicht bei der Zahl der regionalen Bevölkerung berücksichtigt werden und damit ein höherer Wert von 10 bis 25 Inzidenzpunkten errechnet wird (ZEIT ONLINE vom 6. Mai 2021 &quot;Verfassungsbeschwerde: Streit um Streitkräfte und Inzidenz&quot;), womit es wie gerade geschehen früher zur Anwendung des § 28b IfSG kommt und eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvR 97/21) eingereicht wurde, weil im Landkreis Kaiserslautern mit rund 106.000 Einwohnern nach den Regelungen des NATO-Truppenstatutes mindestens 18.000 nicht meldepflichtige Stationierungsstreitkräfte sowie weitere Angehörige leben?