Berücksichtigung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Kontext der Energiepartnerschaft mit Katar
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung im Kontext der Energiepartnerschaft mit Katar die Anforderungen aus dem künftig in Kraft tretenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz berücksichtigt, sodass die beteiligten Unternehmen das Gesetz ab 2023 einhalten können, und wenn nicht, wo sieht die Bundesregierung aktuell noch Handlungsbedarf?