Berücksichtigung der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention im 10-Punkte-Programm für den Ausbau der Kinder-Tagesbetreuung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit werden in dem vom Bundeskabinett am 30. Mai 2012 beschlossenen 10-Punkte-Programm für einen schnelleren Kita-Ausbau Forderungen aus der seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention nach inklusiven Angeboten und umfassender Barrierefreiheit berücksichtigt, und was ist in diesem Zusammenhang mit der „befristeten Absenkung von Baustandards“ gemeint (siehe Artikel in SPIEGEL ONLINE vom 30. Mai 2012)?