Berücksichtigung der Aarhus-Konvention bei einem Plangenehmigungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern müssen bei einem Plangenehmigungsverfahren die Aarhus-Konventionen eingehalten werden bezüglich Beteiligungsverfahren, Informationspflichten über Umweltfragen, Wahrung der Lebensbedingungen künftiger Generationen?