Berücksichtigung besonderer Einstellungshemmnisse von Flüchtlingen durch die Mindestlohnkommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kann die Mindestlohnkommission bereits jetzt bei ihren Entscheidungen die besonderen Einstellungshemmnisse von Flüchtlingen wie mangelnde Deutschkenntnisse und Mangel an nötigen Qualifikationen berücksichtigen, und inwiefern kann eine Gleichstellung von Flüchtlingen mit Langzeitarbeitslosen, mit einer bis zu sechs Monate dauernden Möglichkeit für Arbeitgeber, Arbeitnehmer unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zu beschäftigen, für Flüchtlinge geschaffen bzw. ggf. auf bis zu weitere sechs Monate verlängert werden?