Berichtspflicht zur Erfassung von Keimzellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass Keimzellen von der Berichtspflicht nach Artikel 7a des Gewebegesetzes (Bundestagsdrucksache 16/5443) über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen nicht zu erfassen sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5675, S. 10), und wie erklärt sich die Bundesregierung die Unterschiede zwischen den dem Paul-Ehrlich-Institut nach § 8d Absatz 3 des Transplantationsgesetzes gemeldeten Zahlen zu Keimzellen und den für die gleichen Zeiträume im Deutschen IVF-Register e. V. aufgeführten Zahlen?