Berichtspflicht für Unternehmen in der EU-Konfliktmineralienverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass zivilgesellschaftliche Akteure sich informieren können, welche deutschen Unternehmen von der Berichtspflicht der EU-Konfliktmineralienverordnung 2017/821 betroffen sind, damit zivilgesellschaftliche Akteure als Dritte, wie unter Artikel 11 Absatz 2 der EU-Verordnung vorgesehen, begründete Bedenken über respektive Unternehmen an die zuständige Behörde übermitteln können, sowie damit bekannt wird, wenn Unternehmen ihren Berichtspflichten nicht nachkommen, und wie wird die Bundesregierung die Sanktionsmaßnahmen ausgestalten, um sicherzustellen, dass Unternehmen sich an ihre Pflichten halten?