Berichterstattung im Wiederzulassungsverfahren für den Wirkstoff Glufosinat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe dafür, warum nicht erneut Schweden sondern Deutschland Berichterstatterstaat im Wiederzulassungsverfahren für den Wirkstoff Glufosinat geworden ist (vgl. Aussage auf Bundestagsdrucksache 17/13394, S. 80), obwohl laut der Aussage des Präsidenten des Bundesinstituts für Risikobewertung, Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, in Bezug auf Glyphosat die Risikobewertung im Wiedergenehmigungsverfahren standardmäßig von demselben Mitgliedsstaat übernommen wird wie im Erstgenehmigungsverfahren der Wirkstoffzulassung (vgl. www.bfr.bund.de/cm/343/offener-brief-des-bfr-an-taz-die-tageszeitung.pdf), und warum hat Deutschland nicht gegen die EU-Anbauzulassung der gegenüber Glufosinat toleranten gentechnisch veränderten Maissorten Bt 11 und 1507 gestimmt, obwohl die Anwendung von Glufosinat in Maiskulturen in Deutschland verboten ist (vgl. www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/genmais-anbau-in-der-eu-bundesregierung-nimmt-zulassung-in-kauf.html)?