Berichte über Änderungen von Zulassungsvoraussetzungen für Sprachlehrkräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auskünfte kann die Bundesregierung zu dem Umstand geben, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zulassungsvoraussetzungen für Lehrkräfte, die in Integrations- und Berufssprachkursen Deutsch unterrichten, nach Presseberichten offenbar je nach Bedarf ändert und dies im Herbst 2020 sogar rückwirkend tat, indem bis dahin unbefristete Zulassungen als Lehrkräfte für Berufssprachkurse befristet wurden (vgl. www.migazin.de/2022/06/28/sprachhintergrund-mit-berufen-spielt-man-nicht/) und eine langfristige berufliche Perspektive für diesen Beruf somit nach meiner Auffassung ausgeschlossen wird, und soll an dieser Praxis weiterhin festgehalten werden?