Berichte der Deutsch-Schweizerischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und der deutschen Begleitkommission Schweiz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Weise und in welchem Umfang trägt die Bundesregierung dafür Sorge, dass die Berichte der Deutsch-Schweizerischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und der deutschen Begleitkommission Schweiz (BeKo-Schweiz) der Öffentlichkeit regelmäßig frei zugänglich gemacht werden?<br />