Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz für das Jahr 2018
Befugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zur Einholung nutzerbezogener Auskünfte unter bestimmten Voraussetzungen bei Finanzleistern, Luftfahrt-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen und zum Einsatz von IMSI-Catchern: Genehmigungsverfahren und Parlamentarische Kontrolle (G 10-Kommission und Parlamentarisches Kontrollgremium); Durchführung, Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen; Auskunftsverlangen in den Bundesländern, Mitteilungsentscheidungen, Beschwerden und Klageverfahren