Bericht zu den Erfahrungen mit der neuen Haftung für Arzneimittelschäden (G-SIG: 16000270)
(Bericht gem. Entschließung auf BT-Drs 14/8799) Erfahrungen mit Dokumentationspflichten bei der Durchführung des Arzneimittelgesetzes und mit den Änderungen bei der Arzneimittelhaftung, keine Notwendigkeit der Einrichtung eines ergänzenden Haftungsfonds <p> </p>