Bericht über durchgeführte technische Überwachungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden im Jahr 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes (GG) hat die Bundesregierung über technische Wohnraumüberwachungen (sogenannter Großer Lauschangriff) von Sicherheitsbehörden des Bundes (zum Beispiel zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und zum Schutz dortiger Personen) im Jahr 2020, und welche Erkenntnisse gemäß § 101b der Strafprozessordnung (StPO) hat die Bundesregierung über entsprechende Überwachungen im gleichen Zeitraum von Telekommunikation und Verkehrsdaten sowie von Online-Durchsuchungen?