Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes
28. Sitzung des Stabilitätsrates am 18. Dezember 2023: Stärkung der Vergleichbarkeit und Transparenz der öffentlichen Haushalte durch Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes, damit verbundene vorübergehende Aussetzung der Überwachung der Einhaltung der gesamtstaatlichen strukturellen Defizitobergrenze, Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse und fortlaufende Haushaltsüberwachung weitgehend ohne Beanstandungen, Auffälligkeiten mit drohender Haushaltsnotlage und notwendigem Sanierungsprogramm für Bremen<br /> <br /> <strong>Ergänzung:</strong> Nachreichung der außerordentlichen Stellungnahme des unabhängigen Beirats zur Einhaltung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit nach der nicht erfolgten Schätzung des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos; Empfehlung der Überprüfung der Arbeitsweise des Stabilitätsrates zur Sicherstellung der Überwachung des gesamtstaatlichen Defizits im geforderten Turnus