Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 16000741)
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2006, Anpassungskriterien, keine Anhebung der Geldleistungen an die Fraktionen im Haushaltsjahr 2006, Erhöhung der Geldleistungen im Haushaltsjahr 2007 um 1,18 v.H., d.h. 306.552 Euro monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion und 6.401 Euro monatlicher Betrag für jedes Mitglied, keine Veränderung bei den Oppositionszuschlägen