Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 15001163)
Aufgaben der Fraktionen, Erhöhung der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2004 um 1,25 v.H., Anhebung der Geldleistungen an die Fraktionen im Haushalt 2005 um 1,5 v.H.: monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion 293270 Euro, monatlicher Betrag für jedes Mitglied 6123 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag