Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 15000648)
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2003, Anpassungskriterien, keine Anhebung der Geldleistungen an die Fraktionen im Haushaltsjahr 2003, Erhöhung der Geldleistungen im Haushaltsjahr 2004 um 3,53 v.H., d.h. 288.907 Euro monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion und 6.032 Euro monatlicher Betrag für jedes Mitglied, keine Veränderung bei den Oppositionszuschlägen