Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 14001980)
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2001, Anpassungskriterien, Verzicht auf eine Anhebung der Geldleistungen an die Fraktionen im Haushaltsjahr 2001, im Haushaltsjahr 2002 Anhebung der Geldleistungen um 2,37 v. H., d. h. 279056 Euro (=545786,10 DM) monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion und 5296 Euro (=10358,08 DM) monatlicher Betrag für jedes Mitglied, keine Veränderung bei den Oppositionszuschlägen