Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2016, Verzicht auf Erhöhung der Geldleistungen im Jahr 2016 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bei Anhebung um 4,48 v.H. ab dem Jahr 2017, damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 411.313 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 8.586 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag von 15 v.H.