Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2015, Verzicht auf Erhöhung der Geldleistungen im Jahr 2015 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bei Anhebung um 0,69 v.H. ab dem Jahr 2016, damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 393.676 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 8.218 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag