Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2014, Verzicht auf Erhöhung der Geldleistungen im Jahr 2014 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bei Anhebung um 4,59 v.H. ab dem Jahr 2015, damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 390.978 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 8.162 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag von 15 v.H.