Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2013, Verzicht auf Erhöhung der Geldleistungen im Jahr 2013 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bei Anhebung um 0,69 v.H. ab dem Jahr 2014, damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 373.820 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 7.804 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag