Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2011, Verzicht auf Erhöhung der Geldleistungen im Haushaltsjahr 2011 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bei Anhebung um 0,59 v.H. im Jahr 2012, damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 354.558 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 7.402 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag