Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2010, Verzicht auf Erhöhung der Geldleistungen im Jahr 2010 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bei Anhebung um 1,51 v. H. für das Jahr 2011, damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 353.201 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 7.373 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag