Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2019, Erhöhung der Geldleistungen ab dem Jahr 2019 um 1,47 v.H., damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 452.121 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 9.438 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag