Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2018, Erhöhung der Geldleistungen ab dem Jahr 2019 um 2,07 v.H., damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 445.571 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 9.301 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag