Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2017, Anhebung um 3,04 v.H. ab dem Jahr 2018, damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 423.817 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 8.847 Euro, Rücknahme des für die Dauer der 18. Wahlperiode erhöhten Oppositionszuschlags