Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
<span>Anspruch auf Geldleistungen, Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2008, Anpassungskriterien, keine Anhebung der Geldleistungen an Fraktionen im Haushaltsjahr 2008, Erhöhung der Geldleistungen ab Haushaltsjahr 2009 um insgesamt 7,16 v. H. auf 334.677 Euro monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion und 6.988 Euro monatlicher Beitrag für jedes Mitglied, keine Veränderung bei Oppositionszuschlägen</span>