Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Anspruch auf Geldleistungen, Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2007, Anpassungskriterien, keine Anhebung der Geldleistungen an Fraktionen im Haushaltsjahr 2007, Erhöhung der Geldleistungen im Haushaltsjahr 2008 um insgesamt 0,63 v. H. auf 308.483 Euro monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion und 6.441 Euro monatlicher Beitrag für jedes Mitglied, keine Veränderung bei Oppositionszuschlägen