Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 50 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2020, Erhöhung der Geldleistungen ab dem Jahr 2021 um 1,38 v.H., damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 458.360 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 9.568 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag