Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 30 des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 11000422)
Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 3,25 v.H. sowie der Kostenpauschale um 1,5 v.H.
Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 3,25 v.H. sowie der Kostenpauschale um 1,5 v.H.