Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen zur Wirksamkeit der freiwilligen Umrüstaktionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung gilt gemäß dem Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen", dass nach erfolgten freiwilligen Umrüstungen "Zweifel an der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen nicht weiter bestehen" (Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen", u. a. S. 72), und nach welchen Kriterien bzw. mit welchen Methoden bewertet die Bundesregierung bzw. die zuständige Behörde die Wirksamkeit der freiwilligen Umrüstaktionen?